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Einführung eRezept in Ihrem MKK

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

wir möchten Sie bitten, diese E-Mail aufmerksam und vollständig zu lesen. Sie enthält wichtige Informationen zur Umstellung auf das eRezept im MKK.

Nach technischen Herausforderungen, sowie Verzögerungen durch einen EDV-Fehler bei der Ärztekammer, konnten wir seit Jahresbeginn und zuletzt vor allem in den letzten Wochen bereits das eRezept in unserer Praxis erfolgreich testen.

Daher stellen wir nun vollständig auf das eRezept um. Dies bietet Ihnen wie auch uns erhebliche Vorteile und wir sind froh, diesen wichtigen Schritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen nun vollumfänglich umsetzen zu können.

Bestellte Rezepte müssen fortan nicht mehr in der Praxis abgeholt werden – Voraussetzung bleibt, dass uns im jeweiligen Quartal bereits Ihre elektronische Gesundheitskarte vorgelegt wurde. (diesbezgl. sind keine Ausnahmen mehr möglich!) Medikamente können dann direkt unter Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder der eRezepte-App auf Ihrem Smartphone in der Apotheke abgeholt werden. Einen Papierausdruck bieten wir ausschließlich auf Wunsch für Pflegedienst- und Heimpatienten an.

Bitte beachten Sie, dass die Umstellung auf das eRezept die Bearbeitungszeiten zur Erstellung Ihres Rezeptes nicht verkürzt. Durch die Vielzahl von Bestellungen - vor allem zu Quartalsbeginn erreichen uns oft weit über 150 Bestellungen pro Tag – beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit 3-4 Werktage. Die Bearbeitung dieser Vorbestellungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs und erfordert eine entsprechende medizinische Sorgfalt, möglicherweise auch unter Einbeziehung des behandelnden Arztes vor Ausstellung des Rezepts. Wir möchten Sie daher weiterhin höflich, aber mit Nachdruck bitten, Ihre Bestellungen rechtzeitig und mit ausreichend Vorlauf abzugeben. Auch möchten wir Sie bitten, Ihre Medikamente möglichst gebündelt zu bestellen.

Des Weiteren ist es uns nicht möglich, Sie individuell darüber zu informieren, wann Ihre vorbestellten Rezepte in der Apotheke abgeholt werden können. Wunschtermine zur Abholung können wir nicht berücksichtigen. Wir empfehlen Ihnen daher die Einrichtung der eRezepte App auf Ihrem Smartphone. Diese zeigt Ihnen an, wenn die Rezepte zur Abholung Ihrer Medikamente in der Apotheke bereitstehen. Auch können Sie in der App Ihre Bestellung nochmals kontrollieren. Etwaige Fehler können rechtzeitig korrigiert werden – unnötige Wege in die Apotheke bleiben Ihnen so erspart. Die Abholung Ihrer Medikamente mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte bietet Ihnen diese Vorteile nicht, so dass Sie möglicherweise vor der Rezepterstellung in die Apotheke gehen oder erst vor Ort eine Fehlaustellung bemerken. Unnötige Wege können mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) also nicht ausgeschlossen werden. Nutzen Sie die Vorteile der eRezepte-App. Diese können Sie im Google Play Store für Ihr Android-Smartphone oder im AppStore für Ihr iPhone kostenlos downloaden. Sie benötigen für die Einrichtung lediglich Ihre eGK und den dazugehörigen PIN, alternativ ist auch eine Einrichtung über den digitalen Personalausweis mit entsprechender PIN möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinen technischen Support bei der Einrichtung der App leisten können – bitte wenden Sie sich bei Problemen an Ihre Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass alle Rezeptbestellungen, die ab Samstag, den 04. Mai 2024 um 0:00 Uhr bei uns eingegangen sind, als eRezept ausgestellt werden. Alle bis dahin bestellten und noch nicht abgeholten Rezepte sind noch als Papierrezept in der Praxis abzuholen.

Beachten Sie bitte, dass nach Sprechstundenende am Freitag, sowie am Wochenende keine Rezeptbestellungen bearbeitet werden. Die bis Freitag 23:59 Uhr bestellten und noch nicht abgeholten Rezepte können daher erst ab Mittwoch abgeholt werden. Für alle ab Samstag bestellten Rezepte, gehen Sie bitte nicht vor Donnerstag zur Abholung mit Ihrer eGK in Ihre Apotheke – oder nutzen Sie die eRezepte App, die Ihnen ganz bequem anzeigt, wann Ihre Rezepte – vielleicht sogar zeitiger - bereit sind.

Das eRezept gilt derzeit bundesweit nur und ausschließlich für apothekenpflichtige Arzneimittel.

Betäubungsmittel, Hilfmittel wie Kanülen, Lanzetten oder Teststreifen, Verbandsmittel, Krankentransportscheine, Überweisungen, Pflegeverordnungen, Verordnungen für Physiotherapie oder Podologie müssen weiterhin als Papierverordnung in der Praxis abgeholt werden. Es gelten die oben genannten Bearbeitungszeiten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link:
www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de